Grund- und Mittelschule Brannenburg

Nutzung sozialer Medien/ Smartphones/ Smartwatches

Es gilt das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 56 Rechte und Pflichten:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Handys / Smartphones sowie andere digitale Speichermedien (z.B. Smartwatches), die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, sind auf dem Schulgelände auszuschalten / auf stumm zu schalten (z.B. Flugmodus, Schulmodus) und in der Schultasche, Jacke o.Ä. aufzubewahren. Erst nach Verlassen des Schulgebäudes dürfen diese wieder herausgeholt werden. Anrufe und Tongeräusche stören den Unterricht. Heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes und Fotos sind rechtswidrig. Für den Verlust der Geräte übernimmt die Schule keinerlei Verantwortung und Haftung.

Des Weiteren bitten wir Sie, die Mindestaltersgrenzen bei sozialen Netzwerken für Ihr Kind einzuhalten. Ein Chatten über soziale Plattformen wie z.B. WhatsApp kann zu unsozialen Kommentaren, Bildern und Videos führen, deren Auswirkungen selbst im Schulleben spürbar sind. Kontrollieren Sie als Erziehungsberechtigte die Kontakte Ihrer Kinder auf dem Smartphone, sensibilisieren Sie Ihr Kind im Umgang mit diesem alltäglichen Gerät im Sinne einer verantwortungsvollen Medienerziehung.

Vielen Dank für die Unterstützung eines störungsfreien Unterrichts und Schulbetriebs.