Grund- und Mittelschule Brannenburg

Beurlaubung / Freistellung

Um eine Beeinträchtigung des Unterrichtserfolges zu vermeiden, können Schülerinnen und Schüler nur in unabweisbaren Sonderfällen für einige Stunden oder für einen Tag vom Unterricht beurlaubt werden. In jedem Fall muss rechtzeitig und schriftlich ein Antrag durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Beurlaubungen vor und nach den Ferien (Ferienverlängerungen) können grundsätzlich nicht gewährt werden.